Wegen der Corona-Pandemie mussten Veranstalter unzählige Konzerte und Festivals absagen oder verschieben, für die bereits Tickets verkauft wurden. Normalerweise haben Ticketbesitzer das Recht auf eine Erstattung des Ticketpreises, wenn das Konzert oder Festival nicht stattfindet oder auf einen für Ticketbesitzer nicht passenden Termin verlegt wird. Weil aber insbesondere kleinen und mittleren Veranstaltern die Insolvenz drohen könnte, wenn sie auf einen Schlag viele Tickets erstatten müssen und nicht über entsprechende finanzielle Mittel verfügen, will die Bundesregierung mit einem neuen Gesetz eingreifen: Statt den Ticketpreis zurückzuzahlen, sollen Veranstalter auch Gutscheine ausgeben dürfen.
Laut einer Pressemitteilung zu den Plänen der Bundesregierung sollen diese Gutscheine “bis Ende 2021 befristet sein und für alle Tickets gelten, die vor dem 8. März gekauft wurden. Hat der Kunde seinen Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst, muss der Veranstalter ihm den Wert erstatten.” Die Gutscheine selbst sollen im Falle einer Insolvenz des Veranstalters abgesichert sein, außerdem sind Härtefallklauseln für alle Kunden angedacht, denen ein Gutschein wegen ihrer finanziellen Situation nicht zuzumuten ist.
Der Beschluss der Regierung soll laut deren Angaben am Mittwoch, den 8. April in Form einer Formulierungshilfe vom Bundesjustizministerium in das Kabinett eingebracht werden. Wie lange es unter den gegenwärtigen Umständen dann bis zu einem fertig verabschiedeten Gesetz beziehungsweise einer Gesetzesänderung dauern wird, ist noch unklar. Während Gutscheine statt Ticket-Erstattungen bei Reisen offenbar EU-Recht berühren und der Zustimmung der EU-Kommission bedürfen, kann Deutschland bei Freizeitveranstaltungen wie Konzerten anscheinend auf nationaler Ebene beschließen.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters nannte die Pläne der Regierung für eine Gutscheinlösung gegenüber tagesschau.de einen sinnvollen Kompromiss. “Dieser Weg nimmt die Veranstalter wie auch ihre Besucher gleichermaßen in den Blick. Die Aussicht auf ein kulturelles Erlebnis bleibt genauso erhalten wie dem Veranstalter echte Härten erspart werden”, so die CDU-Politikerin. Kritischer äußerten sich die Verbraucherzentralen gegenüber Medien wie der FAZ zu den Plänen. Demnach würden die Veranstalter auf dem Rücken der Ticketkäufer zinslose Kredite erhalten, dabei seien auch viele von jenen derzeit auf das Geld angewiesen. “Verbraucher dürfen nicht als schnelle und zusätzliche Refinanzierungsquelle von Unternehmen missbraucht werden”, sagte Klaus Müller, Vorstand beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Statt Gutscheine gesetzlich durchzusetzen könne man etwa auch die Fristen für Ticket-Erstattungen bis Ende April ausdehnen.