Heute stimmt die französische Nationalversammlung über einen neuen Urheberechtsentwurf ab, in dem es vor allem um die Kompatibilität der verschiedenen Digital Right Management-Systeme (DRM) geht. In dem neuerlichen Entwurf ließen die französischen Abgeordneten ihren Vorschlag fallen, illegale Downloads aus Tauschbörsen zu legalisieren und über eine pauschalen Vergütung abzurechnen. Statt dessen sollen in Zukunft Anbieter und Entwickler von Software, die den illegalen Zugang zu urheberrechtlich geschützten Material ermöglicht bestraft werden, ebenso wie die Berichterstattung über diese. Als Ausgleich dafür gesteht der Entwurf dem Nutzer Privatkopien von DVD und CDs zu, auch wenn dafür ein Kopierschutz umgangen werden müsste.
Besonders pikant ist allerdings die Forderung, dass künftig alle legal gekaufte Musik auf allen technologischen Plattformen abspielbar sein muss. Sollte die Nationalversammlung dem Entwurf also zustimmen, müsste beispielsweise Apple die Quellcodes seiner bisher wohl gehüteten DRM-Software im iTunes Music Store seinen Konkurrenten zugänglich machen, damit diese sie in ihre Systeme einbinden können. Wie musikwoche.de berichtet ziele dieser Entwurf sogar explizit gegen das Computerunternehmen, dessen Erfolg vor allem aus dem Zusammenspiel iPod plus iTunes Music Store resultiert und zitiert Martin Rogard, den Berater von Frankreichs Kulturminister Renaud Donnedieu de Vabres: “Es ist inakzeptabel, dass ein Monopolist über den Schlüssel verfügt. Frankreich ist gegen Monopole. Proprietäre Formate seien weder im Interesse der Konsumenten, noch der Urheber. Sie dienten lediglich den Herstellern dieser Formate.”
Falls dieser Entwurf im der Nationalversammlung Erfolg haben sollte, ist unklar wie sich Apple verhalten wird. Anscheinend gehen Brachenkenner davon aus, dass sich das Unternehmen eher vom französischen Markt zurück ziehen würde, als seine DRM-Technik an die Konkurrenz zu lizenzieren. Rogard geht davon aus, dass in einem solchen Fall genug andere Firmen bereitstünden die Lücke zu füllen. Allerdings dürfte es selbst der Musikindustrie nicht gefallen ihren absatzstärksten Online-Händler zu verlieren, zumal der Entwurf bei Erfolg sicher auch EU-weit als Vorbild fungieren würde.