Hinweis: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags im Februar 2020 trug die Behörde noch den Namen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Seit April 2021 heißt sie Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Wir sehen dadurch allerdings den Informationsgehalt des Beitrags nicht als wesentlich angegriffen an und geben ihn hier unverändert
Dossier: Indizierung
Ab 18
Inhalt
- Indizierung: Interview mit Roland Seim – »Man muss das kritische Nachdenken fördern«
- Indizierung: Die wichtigsten Fragen – Indizierung & die BPjM
- Indizierung: Prominente Fälle – Schwarze Liste