Seit vergangenem März sitzt Pussy Riot-Mitglied Nadezhda Tolokonnikova in Haft. Nachdem sie in Moskau öffentlich gegen die russisch-orthodoxe Kirche und deren Unterstützung der Wahkampagne des russischen Präsidenten Vladimir Putins demonstriert hatte, wurde sie zu zwei Jahren Haft in einem Straflager verurteilt. Ihr wurde Rowdytum aufgrund religiösen Hasses vorgeworfen.
Am Freitag hat Richter Lidiya Yakovleva ihren Antrag auf Bewährung abgelehnt. Laut Yakovleva verdient Tolokonnikova keine Bewährung, da “sie sich nicht immer an die Regeln gehalten hat” seit sie inhaftiert ist. Ihre Vergehen sind unter anderem, dass sie einen Gefängnisangestellten nicht gegrüßt hat und nicht willens war einen Spaziergang zu unternehmen. Weiterhin sei sie “unsensibel gegenüber Ethik und denke nur an sich selbst”.
Tolokonnikova ist der Ansicht, ihr Antrag wurde abgelehnt, da sie bisher keine Reue zeigt. Ihre Anwältin Irina Khrunova hat angekündigt in Berufung zu gehen, weil der Richter es den Anwälten verboten hatte, ihr Abschlussplädoyer vorzutragen.