Nach sorgfältiger Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts Koblenz sei man zur Einsicht gekommen, erneut zu klagen, so heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme des Geschäftsführers der Rennstrecke in der Eifel, die in den letzten Jahren Schauplatz des Festivals Rock am Ring gewesen war.
In der Stellungnahme heißt es weiter, dass das bisher bestehende Urteil auf Grundlage zweier eidesstattlicher Erklärungen gefällt worden sei, die nach Meinung der Nürburgring GmbH vom Gericht nicht hinreichend gewürdigt worden wären. Zudem sei den beiden Erklärungen eine rechtliche Bedeutung zuerkannt worden, die ihre erneute Überprüfung notwendig machten.
Ziel der erneuten gerichtlichen Auseinandersetzung ist es, endgültig zu entscheiden, wer die Rechte am Werktitel “Rock am Ring” hält. Nach dem bisherigen Urteil liegen die Rechte allein bei MLK, dem Veranstalter des Festivals. Mit dem neuen Verfahren soll zumindest erreicht werden, dass MLK den Namen “Rock am Ring” nicht ohne Zustimmung der Nürburgring GmbH nutzen darf. Was das übersetzt heißt, dürfte allen klar sein: es geht um Geld!
Davon unbeeindruckt läuft der Vorverkauf für die erste Auflage von Rock am Ring auf dem Flughafen Mendig, nur 30 Kilometer vom Nürburgring entfernt, weiter. Bereits 45.000 Tickets wurden für das Festival am ersten Juni-Wochenende 2015 abgesetzt. Als Headliner stehen die Foo Fighters, Slipknot und Die Toten Hosen fest.
Das ursprünglich für das gleiche Wochenende am Nürburgring geplante Festival Grüne Hölle ist dagegen vorgezogen worden und findet am letzten Mai-Wochenende statt.