Das geht aus Akten hervor, die die ‘RIAA’ (Recording Industry Association Of America, riaa.org) bei einem Gerichtsverfahren in Washington eingereicht hat. Demnach nutzt die ‘RIAA’ digitale Fingerabdrücke (so genannte ‘Hash’-Werte) von ‘Napster’, die Auskunft darüber geben können, ob ein File von einem unauthorisierten Server geladen wurde. Die ‘RIAA’ spürt außerdem ‘Metadata’-Kennzeichnungen auf, die versteckte Details darüber liefern, wie ein File entstanden ist.
In dem Verfahren in Washington geht es um eine Einstweilige Verfügung, mit der die Nutzerdaten einer ‘KaZaA’-Nutzerin aus Brooklyn eingeholt werden sollen. Die Userin, die unter dem Pseudonym ‘Nycfashiongirl’ bekannt ist, versucht das zu verhindern und anonym zu bleiben. Ihr wird vorgeworfen, mehr als 900 Songs von den Rolling Stones, U2, Michael Jackson und anderen sowie ganze Spielfilme im Internet zum Download angeboten zu haben.
Mit den Hashes, die auch die US-Bundespolizei FBI nutzt, könne die ‘RIAA’ unterscheiden, ob ein File von einer korrekt erworbenen CD stammt oder illegal aus dem Internet gezogen wurde. Die Zurückverfolgung der ‘Napster’-Songs ist theoretisch bis Mai 2000 möglich. Die ‘RIAA’ wirft der Userin vor, dass die von ihr verbreiteten Files von Napster stammen. Über ihren Anwalt erklärte die Frau jedoch, dass die von ihr angebotenen MP3-Dateien nur von selbst gekauften Tonträgern stammen würden.
Gewinnt die RIAA den Prozess, erwarten User Strafen zwischen 750 und 150.000 Dollar.