Die Weltruf Film & Fernsehproduktion GmbH teilte dies in einer Pressemitteilung mit. Wir stellen diese Mitteilung hier ungekürzt ins Netz:
“Wie angekündigt ist Niels Ruf gegen die Behauptungen der `Bild`-Zeitung, er habe vor zwei Jahren beleidigende Äußerungen gegenüber einer hautkrebskranken Kollegin gemacht und dabei unter Anspielung auf NS-Verbrechen von “Lampenschirmen aus Menschenhaut” gesprochen, juristisch vorgegangen.
Das Landgericht Hamburg hat daraufhin
entschieden, dass die `Bild`-Zeitung eine Gegendarstellung von Niels Ruf in der “nächsten im Druck befindlichen Ausgabe”
abdrucken muss. Dieser Beschluss wurde der `Bild` am 27.06.2001 zugestellt. Die `Bild` hat bis heute weder die Gegendarstellung
abgedruckt noch Widerspruch gegen den Gerichtsbeschluss eingelegt.
Der Anwalt von Herrn Ruf, Dr. Matthias Prinz, wird am kommenden Montag gegen die `Bild`-Zeitung einen Strafantrag stellen.
Dessen ungeachtet hat die `Bild`-Zeitung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber Niels Ruf abgegeben, in der sie sich verpflichtet hat, nicht mehr zu behaupten, Niels Ruf habe Scherze unter “Anspielungen auf NS-Verbrechen” gemacht. Niels Ruf dazu: “Bin schon gespannt, was sich diese Lügengazette in Zukunft über mich ausdenken wird.”
Ruf hat bereits jetzt angekündigt, etwaige Schmerzensgelder, die er im Zusammenhang der `Bild`-Kampagne zugesprochen bekommt, seinem Fonds zur Unterstützung von `Bild`-Opfern zur Verfügung zu stellen. Niels Ruf weiter: “Denke, das wird ein grosser Erfolg. Wer hat schon derart solvente Geldgeber wie die `Bild`?”