Nach der Empfehlung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, wegen des Coronavirus Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen wegen des Infektionsrisikos zu untersagen, haben zahlreiche Bundesländer mit Einschränkungen reagiert, die auch Konzerte betreffen. Da sich die Lage schnell verändert, solltet ihr aktuelle Informationen zu Konzerten bei den jeweiligen Bands, Veranstaltern und Konzertlocations im Auge behalten, Informationen zu landes- oder bundesweiten Einschränkungen gibt es zudem unter anderem bei tagesschau.de. Hier eine Übersicht zum aktuellen Stand der Einschränkungen für Konzerte in den einzelnen deutschen Bundesländern sowie im deutschsprachigen Ausland:
Baden-Württemberg: Das Land will Events mit über 1.000 Gästen verbieten, eine entsprechende Verordnung als “verbindliche Leitlinie” soll in den kommenden Tagen verabschiedet werden. Zuvor hatten schon die Städte Freiburg und Ravensburg entsprechende Shows bis Ende März beziehungsweise 11. April untersagt.
Bayern: Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen sind zunächst bis einschließlich 19. April untersagt. Staatliche Theater und Konzertsäle schließen. Bei Veranstaltungen zwischen 500 und 1.000 Personen sollen die Behörden eine Risikobewertung vornehmen, eine Absage wird aber empfohlen, einzelne Städte wie etwa Nürnberg wollen diese ohnehin größtenteils unterbinden. Ob Veranstaltungen unter 500 Gästen stattfinden, liegt im Ermessen der Organisatoren.
Berlin: Shows mit mehr als 500 Zuschauern werden in den staatlichen Theatern und Konzertvenues abgesagt, bis einschließlich 19. April. Bis 500 Gäste soll nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts eine Risikobewertung vorgenommen werden. Konzerte im nicht-staatlichen Sektor unterliegen bislang keinen Einschränkungen.
Brandenburg: Noch keine bekannten flächendeckenden Einschränkungen für Konzerte.
Bremen: Alle Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Menschen werden untersagt, solche mit mehr als 250 Personen müssen dem Ordnungsamt gemeldet werden und bestimmte Auflagen erfüllen. Gelten soll das vom 12. bis 26. März. Danach soll beraten werden, ob die Maßnahmen verlängert werden müssen.
Hamburg: Noch keine bekannten flächendeckenden Einschränkungen für Konzerte.
Hessen: Die Landesregierung empfiehlt, Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen abzusagen. Es handelt sich allerdings um eine Empfehlung, nicht um eine bindende Anordnung.
Mecklenburg-Vorpommern: Noch keine bekannten flächendeckenden Einschränkungen für Konzerte, aber der Landtag in Schwerin behandelt das Thema heute (11. März) in einer aktuellen Stunde.
Niedersachsen: Eine landesweite Absage gibt es bisher nicht, allerdings wurden die lokalen Behörden angewiesen, jede Veranstaltung zu prüfen. Einzelne Städte haben bereits Events abgesagt, in der Region Hannover etwa werden Shows mit mehr als 1.000 Besuchern bis zum 22. März ausgesetzt.
Nordrhein-Westfalen: Konzerte über 1.000 Teilnehmer sind ab sofort und vorerst zeitlich unbefristet per bindendem Erlass untersagt. Man wolle die Situation regelmäßig neu bewerten und dann weiter über die Aufrechterhaltung des Verbots entscheiden.
Rheinland-Pfalz: Das Land empfiehlt, alle Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen bis Ende April abzusagen, spricht aber noch kein generelles Verbot aus. Veranstalter entsprechender Shows müssen sich aber zwingend mit den Gesundheitsämtern abstimmen, wenn sie ihre Events entgegen der Empfehlung stattfinden lassen wollen.
Saarland: Konzerte mit mehr als 1.000 Besuchern sind per Verfügung der Landesregierung abgesagt, ein Enddatum enthält die Verfügung aktuell nicht.
Sachsen: Noch keine bekannten flächendeckenden Einschränkungen für Konzerte.
Sachsen-Anhalt: Noch keine bekannten flächendeckenden Einschränkungen für Konzerte, Städte wie Magdeburg, Halle und der Landkreis Harz haben aber Events mit mehr als 1.000 Teilnehmern bereits abgesagt.
Schleswig-Holstein: Shows mit mehr als 1.000 Besuchern sind bis zum 11. April (Karfreitag) untersagt. Das beschloss die Landesregierung am 10. März.
Thüringen: Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern sind per Weisung an die Kommunen bis zum 10. April grundsätzlich untersagt. Bei 500 bis 1.000 Besuchern kann das jeweilige Gesundheitsamt nach Prüfung im Ausnahmefall eine Erlaubnis erteilen, wenn die Veranstalter strenge Auflagen einhalten, etwa die Teilnehmer registrieren und Besuchern mit offensichtlichen Atemwegserkrankungen den Zugang verwehren.
Außerhalb Deutschlands
Österreich: Laut dem österreichischen Sozialministerium sind Outdoor-Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmern und Indoor-Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmern bis Anfang April behördlich untersagt.
Schweiz: Bis mindestens 15. März sind alle Shows mit mehr als 1.000 Besuchern verboten. Veranstalter kleinerer Konzerte müssen sich zwingend mit den Gesundheitsbehörden abstimmen, ob ihre Events stattfinden dürfen. Einzelne Städte wie etwa Chur haben sogar alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen verboten.
Luxemburg: Ein explizites Verbot der Regierung gibt es noch nicht, diese empfahl aber eine Absage von Events mit mehr als 1.000 Besuchern. Einzelne Veranstaltungen waren zuvor ebenfalls bereits gecancelt worden.