Die Technik macht schlapp, der Lead-Sänger hat sich die Stimmbänder zerschossen und der Gitarrist trifft im verkaterten Kopf keinen einzigen Ton: Nicht selten können solche Unwägbarkeiten das Konzerterlebnis erheblich trüben. In Finnland hat das Consumer Disputes Board jetzt entschieden, dass Konzertbesucher zumindest einen Teil des Ticketpreises zurückverlangen können, wenn die Performance “deutlich unter dem erwartbaren Standard” liege.
Diese Entscheidung teilt der Sprecher der unabhängigen Vereinigung, Pauli Ståhlberg, dem finnischen öffentlich-rechtlichen Fernsehen mit. Dabei ginge es nicht um die objektive Qualität des Konzerts, sondern darum, dass die “Performance die Erwartungen des Konzertbesuchers” erfülle. Unterschieden werden müsse laut Ståhlberg aber weiterhin zwischen einzelnen Konzerten und Festivals: “Es gibt zahlreiche Künstler bei Festivals, man muss also das Gesamtbild betrachten. Auch die Running Order spielt mit hinein, denn eine schief gelaufene Performance des Headliners beeinflusst die Wahrnehmung der Qualität stärker als die einer Supportband.”
Grundlage der Entscheidung des Consumer Disputes Board war ein Konzert der Rock’n’Roll-Legende Chuck Berry, der 2013 in Helsinki aufgetreten war und aufgrund von Krankheit schlapp und unmotiviert gewirkt hatte. Ein Fan hatte sich beim Veranstalter beschwert und jetzt in Folge Recht bekommen: Die Konzertveranstalter müssen dem Besucher die Hälfte des Ticketpreises erstatten.