Ein Gerichtsbeschluss des Offenburger Amtsgerichts sichert Nutzern von Peer To Peer-Netzwerken und Tauschbörsen mehr Sicherheit gegen eine strafrechtliche Verfolgung zu. Das bereits am 20. Juli erzielte Urteil besagt, dass die Staatsanwaltschaft die IP-Adresse eines Tauschbörsennutzers ab sofort nicht mehr rückverfolgen darf – zu unverhältnismäßig sei dies. Das Verhältnis zwischen den Ermittlungsmaßnahmen und der Schwere der Tat müsse in einem gesunden Verhältnis stehen und dies sei hier nicht der Fall.
Eine einfache Anfrage der Staatsanwaltschaft nach einer IP-Adresse ist somit nicht mehr rechtmäßig, da der Tausch von wenigen Musikstücken als Bagatellkriminalität anzusehen sei. Nur noch über einen richterlichen Beschluss ist es der Staatsanwaltschaft somit möglich, auf die IP-Daten der Nutzer zuzugreifen. Laut Christian Solmecke, Fachanwalt für Filesharing- und MP3-Fragen, würden somit 95 Prozent aller Strafverfahren gegen Filesharer eingestellt. Seit Januar 2007 laufen in Zusammenhang mit Filesharing deutschlandweit zirka 25.000 Strafanzeigen. Fraglich ist allerdings, ob andere Gerichte zu dem gleichen Urteil kommen, wie das Offenburger Amtsgericht.
Auf eine eventuelle zivilrechtliche Verfolgung hat das Urteil allerdings keinen Einfluss. Das Herunterladen von Alben und Songs in Peer To Peer-Netzwerken ist und bleibt deshalb natürlich illegal und wird auch weiterhin belangt.