Nach sorgfältiger Prüfung sei die zuständige Markenstelle des Amtes im Falle der Marke ‘Hardcore’ zu dem Ergebnis gelangt, dass die Eintragung nicht verweigert werden kann.
Gegen die Markeneintragung des Begriffs könne nur derjenige Widerspruch einlegen, der bereits Inhaber einer älteren Marke ist und ‘meint, die neue Marke könnte mit seiner eigenen Marke verwechselt werden’.
Mit der Sicherung der Wortmarke darf nun niemand mehr den Begriff ‘Hardcore’ im Zusammenhang mit Musik nutzen, ohne vom Rechteinhaber Timo Schubert eine Genehmigung dafür zu erhalten. Schubert darf Artikel exklusiv mit dem Schriftzug ‘Hardcore’ bedrucken und rechtlich gegen alle Versandhändler und Bands vorgehen, die den Begriff ‘Hardcore’ ohne sein Einverständnis nutzen.
Das OX-Fanzine plant ‘die Sache mit anwaltlicher Hilfe auf anderem Wege weiter anzugehen’.