Sich mal eben nach Ladenschluss eine CD zu besorgen, wird auch weiterhin nur Zukunftsmusik bleiben. Automatenbetreiber hatten bereits erste Versuche mit Münz-CD-Brennern unternommen, die nach ihrem Willen demnächst z.B. an vielen Tankstellen oder Fotokopiergeschäften zu finden sein sollten. Doch es dauerte nicht lange, bis eine einstweilige Verfügung eines Münchner Tonträgerproduzenten ins Haus flatterte, der wegen des Eingriffs in fremde Verwertungsrechte ein Verbot für die aufgestellten öffentlichen CD-Brenner forderte.
Das Münchner Landgericht gab ihm nun in erster Instanz Recht. In der Begründung heißt es, dass ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliege. Da mit Hilfe der Automaten die Herstellung von CDs gegen Entgelt ermöglicht werde, sei die Grenze der zulässigen Vervielfältigung zu privaten Zwecken nach Meinung der Richter überschritten. Ob die Automatenbetreiber Berufung einlegen werden, ist zur Zeit noch nicht bekannt.
Dirk Siepe