Das Problem: Die Künstlersozialkasse finanziert sich – neben den 50 Prozent ihrer Einnahmen aus Versichertenbeiträgen – zu 20 Prozent aus dem Etat des Bundes, 30 Prozent kommen von sogenannten Verwerten, also von Einrichtungen wie Theatern und Orchestern. Diese müssen zur Zeit eine jährliche Abgabe in Höhe von 4,1 Prozent an die KSK zahlen. Daran halten sich aber die wenigsten. Zwischen 40 und 50 Millionen Euro sollen der KSK deshalb laut Schätzungen jährlich entgehen.
Seit 2007 hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) den Auftrag, zu überprüfen, ob die Verwerter ihrer Zahlungspflicht nachkommen. Das geschieht offensichtlich aber nur sporadisch, da die DRV dafür nicht extra vergütet wird. In einem Statement heißt es: “Problematisch ist, dass die Rentenversicherung bisher keine finanzielle Vergütung für die Prüfung der Künstlersozialkasse erhält. Sämtliche Kosten dafür müssen von der Solidargemeinschaft der Rentenversicherung getragen werden, ohne dafür einen Ausgleich zu erhalten.”
Mit einer Petition an den deutschen Bundestag will der Deutsche Tonkünstlerverband nun die DRV gesetzlich dazu verpflichten lassen, die Zahlungsmoral der Verwerter zu überprüfen – und so das Überleben der KSK sichern. Als Argumente dafür führt er unter anderem an, dass “dies das Selbstverständnis Deutschlands als Kulturstaat untermauert” und “verhindert, dass die Steuerzahler, die keine künstlerischen Leistungen in Anspruch nehmen, die finanziellen Löcher der Künstlersozialkasse stopfen müssen”.
Bis zum 6. August läuft die Petition noch und kann hier unterzeichnet werden.