In den USA wurde die 30-jährige Jammie Thomas von einem Geschworenen-Gericht für schuldig befunden, geltende Urheberrechts-Gesetze gebrochen zu haben, indem sie urheberrechtlich geschützte Werke in dem Peer-to-Peer-Netzwerk Kazaa verfügbar gemacht hat – nicht selbst heruntergeladen hat, wohlgemerkt. Die Anklage konzentrierte sich auf 24 aus über 1.700 Titeln, die auf der Festplatte der Frau gefunden worden waren. Sie wurde verurteilt, für jeden der 24 in der Tauschbörse ausgestellten Songs eine Strafe von 9.250 US-Dollar zu zahlen, insgesamt also die enorme Summe von 222.000 US-Dollar. Wie ein amerikanisches Blog sarkastisch bemerkte, die wohl teuerste Playlist der Welt.
Damit ist Thomas die erste Privatperson von über 26.000 von der Recording Industry Association of America (RIAA) angezeigten Filesharern, die von einem Gericht für schuldig gesprochen wurde. Bisher waren solche Verfahren im Vorfeld durch für den Angeklagten weniger kostspielige Vergleiche eingestellt oder von den Gerichten wegen Geringfügigkeit abgewiesen worden. Thomas hatte einen Vergleich abgelehnt und immer wieder ihre Unschuld beteuert. Sie habe nicht einmal von dem Kazaa-Account auf ihrem PC gewusst und schon gar nicht, dass die Musikdateien für jeden im Internet frei herunterladbar waren.
Besonders erfreut zeigten sich die Anwälte der RIAA über den Umstand, dass die Geschworenen ihr Urteil nicht davon abhängig gemacht hatten, ob Thomas selbst die Dateien verfügbar gemacht hat. Da die Urheberrechtsverletzung von ihrem Computer ausging, sei sie auch für den Schaden haftbar, so die Begründung. Ob Thomas gegen das Urteil in Berufung gehen wird, ist noch nicht bekannt.
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