Vergangenen Mittwoch hat Napster einen Deal mit rund 150 Indie-Platenfirmen aus ganz Europa abgeschlossen. Shawn Fanning kommentierte den Deal: “Indie-Künstler und -Labels waren immer Trendsetter in der Musikbranche. Ich bin sehr dankbar, dass sie jetzt auch die führende Postition einnehmen, wenn es darum geht, die Technologien zu nutzen, die den Zugang zu Musik erleichtern.” Die Labels wollen Titel von Künstlern wie beispielsweise Moby, Ash oder Underworld über Napster anbieten – allerdings erst dann, wenn die Tauschbörse in einen kostenpflichtigen Abo-Service umgewandelt worden ist. Und genau hier liegt der Hund begraben. Hieß es im Frühjahr 2001 noch, der 01. Juli sei als Starttermin für ein `neues Napster` anvisiert, ist dieser Termin nun wohl in weite Ferne gerückt. Anfang Juli werde, so die “Financal Times Deutschland” lediglich ein Beta-Test mit einer beschränkten Anzahl von Usern starten. Wie Alexander Adler, Sprecher der Bertelsmann eCommerce Group, am Mittwoch in Hamburg bekanntgab, laufen momentan die Registrierungen für den Beta-Test. Wenn dieser erfolgreich verlaufe, werde `Napster 2` offiziell starten. Einen genauen Termin nannte er jedoch nicht. Wie heute bekannt wurde, wurde Napster Anfang der Woche in den USA erneut verklagt. Kläger ist ein Unternehmen, das Meditationsmusik vertreibt. Das Centerpoint Research Institute beklagt, dass Napster die Meditations-Titel ohne Warnhinweis zum Download anbiete. In der Klage, die bei einem Bezirksgericht in Portland eingereicht wurde, heißt es, die meditativen Klänge könnten dazu führen, dass beispielsweise Fahrer am Steuer einschlafen. Daher sei beim Verbreiten der Musik eine entsprechende Warnung notwendig. Napster lehnte gestern eine Stellungnahme zu den Vorwürfen ab.