So kann der Rolling Stone nun doch noch nicht wie geplant als dritter Musiktitel beim Axel Springer Young Mediahouse (ASYM) erscheinen. Der US-Verlag Straight Arrow Publishers Co. hatte der Springer-Tochter zwar bereits im September die Lizenz für das Musikmagazin zugesprochen, doch schaltete sich nun das Kartellamt ein. Die Behörde will prüfen, ob ASYM mit den drei Musiktiteln Musikexpress, Hammer und Rolling Stone einen zu hohen Marktanteil bekommt. Um das regelmäßige Erscheinen des Magazins während der Kartellprüfung zu sichern, gründeten die Rolling Stone-Redakteure nun kurzerhand die Rockzeitung Schmitz GmbH, benannt nach ihrer Mitarbeiterin Annemarie Schmitz, die auch als Geschäftsführerin fungiert. Dort soll das Monatsmagazins nun bis auf weiteres erscheinen. Wann mit einer endgültigen Entscheidung des Kartellamts zu rechnen ist, steht derzeit noch nicht fest. Dirk Siepe