Die Arbeit der ‘Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen‘ (‘GVU’) steht unter dem Motto “Null Toleranz”. Das heißt im Klartext, dass – sobald genug rechtfertigende Beweise für ein Verfahren vorliegen – auch bei geringeren Verstöße gegen das Urheberrecht Strafanzeige gestellt wird. Diese Einstellung führte zu einem enormen Anstieg von Hausdurchsuchungen und Gerichtsverfahren im letzten Jahr um 51 und im Bereich Film um 65 Prozent der Verfahren, an denen die ‘GVU’ beteiligt war. “Je genauer man hinschaut, um so mehr findet man. Offensichtlich guckt man jetzt genauer hin und wir haben alle Hände voll zu tun.”, erklärt der Geschäftsführer Jochen Tielke diesen enormen Zuwachs.
Eher skeptisch steht die ‘GVU’ dementsprechend der Einführung der sogenannten “Bagatellklausel” im Zuge des “Zweiten Korbs” der Urheberrechtsnovelle. Durch die in Paragraph 106 festgehaltene Klausel würden weniger gewichtige Verstöße gegen das Urheberrecht von vorneherein von der Strafverfolgung ausschließen. “Eine Legalisierung von Raubkopien ist ein Signal in die falsche Richtung, das außerdem voraussichtlich nur noch mehr Rechtsunsicherheit schafft”, so Tielke, der im Einzelfall lieber auf die Urteilsfähigkeit der deutschen Gerichte vertrauen würde. Insgesamt aber ist die ‘GVU’ mit ihrer Bilanz zufrieden, zumal durch die “Null Toleranz”-Strategie und die aufwendigen Kampagnen der Musik- und Filmindustrie das Problembewusstsein innerhalb der Bevölkerung gestiegen sei.