Video-Gemeinschaften, in denen User ihre eigenen Clips hochladen und so der Welt präsentieren können, werden immer beliebter. Zuletzt konnte sich der Branchenprimus YouTube.com damit brüsten, mehr als 100 Millionen Downloads pro Tag zu verzeichnen. Der enorme Zulauf rückt aber inzwischen immer mehr die Frage in den Vordergrund, was hochgeladen werden darf und was nicht. So bewegen sich viele der Videoclips, die in den einschlägigen Videobörsen wie youtube, myspace.com oder google video zu finden sind, in einer rechtlichen Grauzone, da der Benutzer die Rechte an dem Clip oft gar nicht besitzt.
So muss sich YouTube.com seit Freitag zum ersten Mal aufgrund vermeintlicher Urheberechtsverletzungen vor Gericht verantworten. Robert Tur, Besitzer des Nachrichtendienstes Los Angeles News Service, verklagte die Videogemeinschaft, weil er dort Ausschnitte aus seinem Nachrichtenmaterial gefunden hatte. Er hält der Videobörse vor, gegen das zuletzt gefällte Urteil des Obersten Gerichtshofes aus dem Prozess MGM v. Grokster und gegen den Digital Millennium Copyright Act – also das 1998 verabschiedete US-amerikanische Urheberrechtgesetz – zu verstoßen, indem sie den Nutzern ermöglicht Videos ohne Erlaubnis des Urhebers hochzuladen. Er fordert als Schadensersatz 150.000 US-Dollar pro Videoclip, und dass YouTube seinen Nutzern es nicht länger ermöglicht, Filme ohne Erlaubnis online zu stellen.
Die youtube-Betreiber widersprechen dieser Darstellung natürlich und sehen sich im Einklang mit den geltenden Gesetzen. So würde man eng mit Urhebern zusammenarbeiten und illegales Material sofort entfernen, sobald man von diesem erfahre. Gleichzeitig werfen sie Tur vor, selbst gegen den Digital Millennium Copyright Act zu verstoßen, da er sie nicht vorab kontaktiert habe, um sein Material von der Website entfernen zu lassen, sondern sofort eine Klage angestrengt hätte. Außerdem habe man alle auffindbaren illegalen, von Tuk beanstandeten Videos entfernt, nachdem sie von dem Problem unterrichtet worden seien.
Branchenbeobachter befürchten schon seit längerem, dass sich in naher Zukunft eine ähnliche Klagewelle gegen die Videosammelstellen anbahnen könnte, wie sie zuletzt gegen die populärsten Peer-to-Peer-Tauschbörsen (siehe Kazaa, Grokster oder Morpheus) brandete und diese so in den meisten Fällen zur Geschäftsaufgabe zwang. Bereits im März sahen sich die Betreiber von YouTube mit Rechtsansprüchen des US-Senders NBC konfrontiert, die verlangte, Mitschnitte mehrerer ihrer TV-Shows von den Servern zu entfernen. Damals reagierten die YouTube-Verantwortlichen, indem sie das beanstandete Material entfernten und die mögliche Länge der hochladbaren Videoclips auf maximal zehn Minuten begrenzten, weil sie eigenen Recherchen zu Folge herausgefunden haben wollten, dass das meiste illegal kopierte Videomaterial eben länger sei.
Wie der derzeitige Rechtstreit ausgeht ist noch unklar. Zu befürchten ist allerdings, dass aufgrund der letzten Urteile, in denen der Oberste US-Gerichtshof entschied, dass Internetportale für die Handlungen ihrer Nutzer verantwortlich gemacht werden können – selbst wenn die verwendete Technologie ebenfalls eine legale Nutzung vorsieht – die Richter zu Ungunsten von youtube.com entscheiden könnten. Somit wäre einem weiteren Aufstieg der Video-Gemeinschaften vorerst ein Riegel vorgeschoben, da diese noch sorgfältigere Prüfungen des hochgeladenen Materials vornehmen müssten oder sich gar mit Folgeklagen konfrontiert sähen.