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Seit 1954 entscheidet auch eine deutsche Behörde darüber, was Musikfans hierzulande problemlos zu hören bekommen: Die Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz (BzKJ, ehemals Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) wägt bei Musik mit potenziell gewaltverherrlichenden, rassistischen oder unsittlichen Inhalten Jugenschutz und Kunstfreiheit gegeneinander ab. Was die Prüfung nicht besteht, landet auf dem Index – und verschwindet unter dem Ladentisch. In unserem Special zur Indizierung von Platten klären wir die wichtigsten Fragen zur Arbeit der BzKJ, erzählen einige der interessantesten Fälle von Slime über Die Ärzte bis zu Cannibal Corpse und lassen am Ende auch einen Experten zu Wort kommen.
Inhalt
In Deutschland erforscht Dr. Roland Seim das Themenfeld Indizierung seit Jahrzehnten und weiß: Der Jugendschutz ist ein hohes Gut, die Wahl der Mittel zu seiner Durchsetzung streitbar.
Wir klären die wichtigsten Fragen zum Thema Indizierung und der Arbeit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien mithilfe der Vorsitzenden Martina Hannak.
Wo besorgte Eltern und Instanzen erfolgreiche (und teils erfolglose) Kämpfe austragen, ist der Index sowohl Ziel für Sittenwächter als auch Adelung für so manche Künstler. Hier einige prominente Fälle.